DigiRec

Vinyl Digitalizer

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Marcel Horni
Seestrasse 148
8267 Berlingen

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Rechtsbelehrung

Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmässig aktualisiert. Jedoch kann keine Haftung oder Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Allgemeine Geschäftsbedingungen DigiRec 

1. Gemäss schweizerischem Urheberrecht ist das Kopieren von Werken für den Privatgebrauch gestattet. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragsvergabe, dass er: 

a) die einschlägigen Bestimmungen sowie die Praxis, was rechtlich zum Privatgebrauch zählt, kennt; 

b) das zum Kopieren in Auftrag gegebene Werke ausschliesslich für den Privatgebrauch im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Nutzung braucht und der Auftraggeber das Werk legal erworben hat; 

c) für den Fall, dass es zu einer vergütungspflichtigen Nutzung ausserhalb des Privatgebrauchs kommen sollte, die entsprechende Nutzungsgebühr bedingungslos an den jeweils Berechtigten bzw. Verwertungsgesellschaft oder allenfalls den Auftragnehmer bezahlt. 

d) für den Fall, dass das Kopieren des Werks eine wie auch immer geartete Vergütungs- bzw. Entschädigungspflicht zur Folge hat, diese sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber dem urheberrechtlich Berechtigten bedingungslos übernimmt und dem Berechtigten ebenso bedingungslos bezahlt. 

e) Der Auftraggeber verpflichtet sich in allen Fällen, den Auftragnehmer bezüglich Drittansprüchen aufgrund des Kopierens von Werken schadlos zu halten. Gegen Bezahlung einer separaten Pauschalgebühr sowie einer Umtriebs- und Spesenentschädigung kann diese Verpflichtung an den Auftragnehmer übertragen werden. 

2. Der Auftragsnehmer übernimmt bei Verlust oder bei Beschädigung des zu kopierenden Werks eine pauschale Entschädigung von max. CHF 5.--. Weitergehende Ansprüche sind im Übrigen - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich wegbedungen. Es ist Sache des Auftraggebers für eine genügende Versicherung des Werks für den Fall einer Beschädigung oder eines Verlusts besorgt zu sein. 

3. Die Datenträger werden nicht in derselben Reihenfolge zurückgegeben. 

4. Der Auftragsnehmer übernimmt die Gewähr, dass das auf das neue Medium übertragene Werk mindestens von mittlerer bis guter Qualität ist, sofern das Abspielgerät für das neue Medium geeignet und technisch einwandfrei funktionstüchtig ist. Der Qualitätsmassstab richtet sich dabei immer nach der Qualität des zu kopierenden Werkes. 

5. Der Auftragsnehmer übernimmt im Übrigen keine irgendwie geartete Haftung für direkte oder indirekte Schäden. Dasselbe gilt auch in Bezug auf das gelieferte Material. 

6. Kann ein Medium nicht kopiert werden, so wird es dem Auftraggeber zurückgegeben. Der Auftragsnehmer behält sich vor, allfällige Umtriebe und Aufwände separat in Rechnung zu stellen. Der Auftragsnehmer kann in eigenem Ermessen entscheiden, ob er einen Auftrag entgegen nimmt bzw. (vollumfänglich) ausführt. Sämtliche Schadenersatzansprüche seitens des Auftragsgebers sind in solchen Fällen ausdrücklich wegbedungen. 

7. Allfällige Mängel müssen dem Auftragsnehmer innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. 

8. Der Auftragsnehmer behält sich vor, einen Vorschuss in angemessener Höhe zu verlangen. Der Auftragsnehmer kann frei entscheiden, ob er einen Auftrag ausführt oder nicht. 

9. Die Preise für die Dienstleistungen des Auftragsnehmers richten sich nach den jeweiligen, aktuell gültigen Preislisten bei Vertragsabschluss. 

10. Die Lieferung umfasst den jeweiligen Datenträger in einer Papier Hülle. 

11. Rabatte können nicht kumuliert werden. 

12. Für eine Lieferung per Post innerhalb der Schweiz wird eine Gebühr gemäss aktueller Preisliste verrechnet. 

13. Der vorliegende Vertrag unterliegt materiellem schweizerischem Recht. 

14. Für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind örtlich und sachlich die Gerichte am Sitz des Auftragsnehmers, zur Zeit Berlingen/TG, ausschliesslich zuständig.

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